Fördermitglied
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Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Bedingungen zum Erwerb einer Mitgliedschaft nach § 3 der Satzung erfüllen.

Fördernde Mitglieder entrichten mindestens einen doppelten Jahresbeitrag. Dieser kann in Geldform oder als Sachleistung erbracht werden. Sie haben die Pflicht, den Geldbetrag oder die Sachleistung vor Eintritt in die Kindervereinigung Dresden e.V. in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegen.

Wenn Sie mehr Informationen wünschen wenden Sie sich telefonisch oder per e-Mail an uns.

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