| Stationäre Hilfe zur Erziehung... |
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... ist eine Maßnahme nach § 34 KJHG und soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. In zwei alters- und geschlechtsgemischten Wohngruppen werden jeweils 8 Kinder und Jungendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren betreut, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in ihrer Familie leben können:
Grundsätzliches Ziel ist es eine individuell ausgerichtete, unterstützende und beratende sozialpädagogische Hilfe zu gestalten, die geprägt ist durch:Â
Grundsätzliches Ziel ist es eine individuell ausgerichtete, unterstützende und beratende sozialpädagogische Hilfe zu gestalten, die geprägt ist durch: Für Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr wird die Möglichkeit angeboten, bei Auszug aus der Wohngruppe im eigenen Wohnraum eine zeitlich begrenzte Nachbetreuung durch den Bezugsbetreuer in Anspruch zu nehmen. Kontakt:Ansprechpartner:Dipl. Psych. Lars-Uwe Korn Telefon: (0351) 268 37 36 Fax: (0351) 259 66 24 Mobil: (0170) 8034597 eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |






