Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur ErziehungWir bieten Eltern gern unsere Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder an.

Unsere Kinder- und Jugendhilfe umfasst Betreuung sowie Hilfe zur Erziehung, Jugendsozialarbeit und Familienhilfe. Auf die "Hilfen zur Erziehung" - ein Schwerpunkt der Jugendhilfe - gibt es einen individuellen Rechtsanspruch.

Darüber hinaus unterstützen wir mit stationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung. Die stationäre Hilfe bedeutet die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses, also in Heimen, Pflegefamilien oder betreuten Wohngruppen.

Die sogenannten ambulanten Hilfen sind ein Erziehungsbeistand oder Familienhilfe.

Familien die sozial schwächer gestellt sind, können sich bei uns beraten lassen, welche Fördermöglichkeit es für ihre Kinder gibt. Wir helfen, um allen einen gleichberechtigten Start in Leben zu ermöglichen.

Hilfen zur Erziehung im Überblick:
  • als Leistung für Minderjährige und ihre Familien, auf die ein Rechtsanspruch dann besteht, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 Abs. 1 SGB VIII)
  • zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien, damit diese in die Lage versetzt werden, die Möglichkeiten, die diese Gesellschaft bietet, für sich nutzen zu können
  • werden am konkreten Bedarf der Adressaten orientiert, individuell ausgestaltet

Kontakt

Ansprechpartnerin:
Britt Sack
Kretschmerstr. 13 01309 Dresden

Telefon: (0351) 312 15 40
Fax: (0351) 312 26 50
Mobil: (0172) 649 22 92
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

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